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   BVerwG, 08.10.2018 - 10 B 8.18   

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https://dejure.org/2018,34225
BVerwG, 08.10.2018 - 10 B 8.18 (https://dejure.org/2018,34225)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.2018 - 10 B 8.18 (https://dejure.org/2018,34225)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 2018 - 10 B 8.18 (https://dejure.org/2018,34225)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zulassung der Revision gegen ein abweisendes Berufungsurteil im Verfahren einer bestandskräftigen Anordnung zur Erhebung einer Altfehlbetragsumlage nach Bildung neuer Landkreise durch Erlass einer Umlagesatzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Zulassung der Revision gegen ein abweisendes Berufungsurteil im Verfahren einer bestandskräftigen Anordnung zur Erhebung einer Altfehlbetragsumlage nach Bildung neuer Landkreise durch Erlass einer Umlagesatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 61.06

    Schule; Versetzung; Nichtversetzung; Interesse; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 08.10.2018 - 10 B 8.18
    Die Revision ist auch dann nicht zuzulassen, wenn das Vorbringen der Beschwerde, wie vom Kläger nach Ablauf der Frist des § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO angeregt, zugleich als Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) verstanden wird (vgl. zu dieser Möglichkeit BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 6 B 61.06 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 24 Rn. 8 m.w.N.).

    Zwar liegt in der Entscheidung durch Prozessurteil statt durch Sachurteil ein Verfahrensmangel, wenn sie auf einer fehlerhaften Anwendung prozessualer Vorschriften beruht (BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 6 B 61.06 - a.a.O. Rn. 2), doch ist im Hinblick auf die entscheidungstragende Begründung des Berufungsurteils ein Verfahrensmangel nicht hinreichend bezeichnet.

  • BVerwG, 16.06.2015 - 10 C 13.14

    Kreisumlage; Umlagesatz; Haushaltsausgleich; Haushaltsdefizit; Haushaltsnotlage;

    Auszug aus BVerwG, 08.10.2018 - 10 B 8.18
    Eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juni 2015 - 10 C 13.14 - (BVerwGE 152, 188 Rn. 15), auf welches die Beschwerde hinweist, ist nicht dargelegt.
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 08.10.2018 - 10 B 8.18
    Ist die Berufungsentscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann nach ständiger Rechtsprechung aller Revisionssenate des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Revisionszulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (vgl. u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4 und vom 21. September 2016 - 6 B 14.16 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 426 Rn. 16, je m.w.N.).
  • BVerwG, 26.07.2016 - 10 B 15.15

    Feststellung von rechtswidrigen Äußerungen; Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 08.10.2018 - 10 B 8.18
    Die nach Auffassung eines Beschwerdeführers divergierenden Rechtssätze müssen einander gegenübergestellt und die entscheidungstragende Abweichung muss hierauf bezogen konkret herausgearbeitet werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 8 B 86.11 - Buchholz 430.4 Berufsständisches Versorgungsrecht Nr. 54 Rn. 12 und vom 26. Juli 2016 - 10 B 15.15 - juris Rn. 5, je m.w.N.).
  • BVerwG, 13.04.2012 - 8 B 86.11

    Anforderungen für Grundrechtseingriffe bei Zusatzleistungen zur Altersrente

    Auszug aus BVerwG, 08.10.2018 - 10 B 8.18
    Die nach Auffassung eines Beschwerdeführers divergierenden Rechtssätze müssen einander gegenübergestellt und die entscheidungstragende Abweichung muss hierauf bezogen konkret herausgearbeitet werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 8 B 86.11 - Buchholz 430.4 Berufsständisches Versorgungsrecht Nr. 54 Rn. 12 und vom 26. Juli 2016 - 10 B 15.15 - juris Rn. 5, je m.w.N.).
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